Familienrecht / Scheidungen

Das Familienrecht regelt (unter anderem) die Rechtswirkung der Ehe und die sich ergebenden Rechtsfolgen ihrer Beendigung.
Neben der sich in den allermeisten Fällen ergebenden erheblichen psychologischen Belastung einer in die Krise geratenen Ehe tut sich eine Vielzahl von rechtlichen Fragestellungen auf, die ohne fachkundige Unterstützung zumeist nicht mit Erfolg gelöst werden können.

Ich vertrete Sie (u.a.) in folgenden Angelegenheiten:

  • Ehescheidungsverfahren
  • Ehegattenunterhalt
  • Kindesunterhalt
  • Sorgerecht/Umgangsrecht
  • Zugewinnausgleich (Ausgleich der in der Ehe von den Parteien jeweils erworbenen Vermögensgegenstände)
  • Erstellung von Verträgen über die Auseinandersetzung gemeinschaftlichen Vermögens sowie Scheidungsfolgenvereinbarungen
  • Versorgungsausgleich (Ausgleich der während der Ehezeit jeweils erworbenen Rentenanwartschaften)
  • Hausratsteilung
  • Zuweisung der Ehewohnung

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